Klinische Hypnose (KliHyp)


Teilnahme- und Zertifizierungsvoraussetzungen
für das Curriculum 

Klinische Hypnose (KliHyp)



A   VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME am Curriculum Klinische Hypnose sind:

1. a) ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder Diplom), das gemäß den derzeit gesetzlichen Regelungen in der BRD zu einer Approbationsausbildung als Psychologischer Psychotherapeut*in oder Psychotherapeut*in für Kinder- und Jugendliche befähigt.

Kommentar: Dies sind i.d.R. die Studiengänge Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt, Pädagogik, Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaft, Bildungswissenschaft und Soziale Arbeit. Wenn eine am Curriculum Klinische Hypnose interessierte Person bei der Geschäftsstelle der M.E.G. in München einen Äquivalenzantrag auf Gleichstellung seines / ihres Hochschulabschlusses stellt und dem Antrag einen Nachweis eines beliebigen Landesprüfungsamtes über Anerkennung dieses Hochschulabschlusses als ausreichende Voraussetzung für die Aufnahme einer Ausbildung im Sinne des PsychThG vorlegt, gilt die Voraussetzung a) als erfüllt.


          oder


     b)  ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin
 

2Berufliche Tätigkeit im psychotherapeutischen oder paar- und familientherapeutischen Bereich.

Kommentar: Sinn dieses Kriteriums ist es, das während der Teilnahme am KliHyp-Curriculum Erlernte direkt in der Praxis umsetzen zu können und damit einen nachhaltigen Lerntransfer sicherzustellen. Wenn der Transfer auch anderweitig und aus Sicht der M.E.G.-Ausbildungsinstitute nachvollziehbar sichergestellt werden kann, gilt das Kriterium ebenfalls als erfüllt. 


3. Kenntnisse der klinischen Psychologie

Über die genannten Voraussetzungen hinaus sind psychotherapeutische Vorerfahrungen und Selbsterfahrung wünschenswert.

 

Für die TEILNAHME am Curriculum erhalten die Teilnehmer:innen TEILNAHMEBESCHEINIGUNGEN von den jeweiligen M.E.G.-Regionalstellen, nicht jedoch ein Zertifikat.

 

Wichtige Information für Studierende:

Studierende der unter 1a) und 1b) genannten Hochschulstudiengänge können teilnehmen

a)      als Praktikant:innen

          oder

b)      als Teilnehmer:innen, wenn ein gegenwärtig laufendes, fortgeschrittenes Studium der unter 1a) und 1b) erfassten Hochschulstudiengänge, wenn

            1. ein nachweisbarer Schwerpunkt auf hypnotherapeutische Themen in der  
                Abschlussarbeit gesetzt wird

                oder

             2. anderweitig ein bedeutsamer wissenschaftlicher, berufspolitischer oder berufspraktischer Zusammenhang zur                  klinischen Hypnose vorliegt und vom Studierenden schriftlich und für die M.E.G. Geschäftsstelle in München                     nachvollziehbar begründet wird.



B   VORAUSSETZUNG FÜR DIE ERTEILUNG DES ZERTIFIKATS „Klinische Hypnose (M.E.G.) / Hypnotherapie“ durch die M.E.G.-Geschäftsstelle in München ist nach vollständig abgeschlossener Fortbildung darüber hinaus folgendes:

Abschluss einer Psychotherapeutischen Ausbildung in einem vom „Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie“ (nach §11PsychThG; siehe www.wbpsychotherapie.de) anerkannten Psychotherapieverfahren an einem von der M.E.G. anerkannten Psychotherapeutischen Ausbildungsinstitut.

Kommentar: Das Curriculum KliHyp der M.E.G. ist als psychotherapeutische Fortbildung (nicht Ausbildung) konzipiert, deshalb wird für die Erlangung des Zertifikats eine grundständige und abgeschlossene Psychotherapieausbildung vorausgesetzt. Von der M.E.G. anerkannt werden entsprechende Facharztausbildungen (FA für (Kinder- und Jugend) Psychiatrie, (Kinder- und Jugend) Psychotherapie, Psychosomatische Medizin u.ä.) sowie alle staatlich anerkannten Approbationsausbildungen in Psychologischer Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Ausbildungen in Systemischer Therapie sowie Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapie werden anerkannt, wenn ein entsprechendes Zertifikat der Dachverbände „SG“( http://systemische-gesellschaft.de ) oder „DGSF“ (www.dgsf.org ) vorliegt. Ausbildungen Klientenzentrierter Psychotherapie werden anerkannt, wenn ein entsprechendes Zertifikat des Fachverbandes „GWG“ (www.gwg-ev.org ) vorliegt. Liegt eine anderweitige umfassende und abgeschlossene Psychotherapieausbildung vor, die hier nicht erwähnt ist, kann ein „Äquivalenzantrag“ zur Überprüfung der Gleichwertigkeit beim Vorstand der M.E.G. gestellt werden. Die Anerkennung als „Heilpraktiker für Psychotherapie“ ist nicht äquivalent zu einer psychotherapeutischen Ausbildung, ebenso wenig der Abschluss eines Curriculums in „psychosomatischer Grundversorgung“). Hier finden Sie eine Check-Liste zur Zertifizierung in Klinischer Hypnose.

Bemerkung: Implikationen und Anpassungen, die sich durch die Änderung des Psychotherapeutenreformgesetzes ab Mitte 2020 ergeben, wie beispielsweise auch durch den neuen Studiengang Psychotherapie, der mit der Approbation abschließt, werden derzeit in den Gremien der M.E.G. diskutiert. Aktualisierte Teilnahme- und Zertifizierungsbedingungen können mittelfristig etwa in dem Zeitraum erwartet werden, in dem es die ersten Absolventen des neuen Studiengangs gibt.

 

 

Curriculum Klinische Hypnose (KliHyp)

 

Grundkurse


B-1 Einführung in die Klinische Hypnose / Hypnotherapie
Grundanschauungen und anthropologische Prämissen Ericksons; verschiedene Formen der Utilisation (z. B. der Werte und des Weltbildes des Klienten); Veränderung durch Vorstellung und Suggestion; Einfache Tranceinduktionen; Trancephänomene; Indikationen und Kontraindikationen, Anwendungsbeispiele.

B-2 Rapport: Verbale und nonverbale Kommunikation
Kooperativer Ansatz und individualisiertes Vorgehen; Gestaltung der therapeutischen Beziehung durch Pacing und Leading; Nutzung verbaler und nonverbaler Kommunikationsmöglichkeiten; Repräsentationssysteme, VAKOG; Assoziation von Ressourcen; Ziel- und Zukunftsorientierung; Techniken des Ankerns.

B-3 Indirekte Kommunikation und Induktion
Sprache und Wirklichkeit; Formen direkter und indirekter Suggestionen, Pragmatische Modelle der Untersuchung von Sprache (Meta-Modell) und der Verwendung hypnotherapeutischer Sprachmuster (Milton-Modell); Indirekte Tranceinduktionen, Zeitprogression.

B-4 Nutzung von Trancephänomenen I: Dissoziation und Assoziation
Methoden der Trancevertiefung; Teilearbeit; Kommunikation über ideomotorische Signale; Nutzung von Handlevitation und Fingersignalen; Utilisation und Transformation von Symptomen; posthypnotische Suggestionen.

B-5 Nutzung von Trancephänomenen II: Regression
Altersregression; Affektbrücke; Ressourcenorientierte Veränderung schwieriger Lebenserfahrungen; Unterstützung belasteter und bedürftiger Selbstanteile; Hypnotherapeutische Trauma-Bewältigung; Amnesie und Hypermnesie.

B-6 Nutzung von Trancephänomenen III: Symbole und Rituale
Symbolisierungstechniken; Hypnotherapeutische Teilearbeit, Abgrenzung von anderen Teilekonzepten; Rituale und Klassische Induktionstechniken; Strategische Aspekte: Konfusion; minimale strategische Veränderung; Utilisation von Problemtrancen; paradoxe Verschreibungen, Umdeutungen.

B-7 Therapeutische Metaphern und Geschichten
Nutzung und Konstruktion von Anekdoten und Metaphern; Stellvertretertechnik; Klienten- und Therapeutenmetaphern; Metaphern für psychosomatische und andere Symptome; Gestufte Metaphern; Kettenmetaphern.

B-8 Integration und spezielle Anwendungen
Hypnotherapeutische Behandlungsplanung; Kombination von Hypnotherapie mit anderen Therapieformen; Klienten- und indikationsspezifische Anwendungen; Abschluss- und Transferinterventionen.
 

4 Anwendungskurse (C-Seminare)

In allen Curricula werden C-Seminare angeboten, die die Teilnehmer:innen nach eigener Wahl belegen können. Ziel ist dabei, dass die Teilnehmer:innen zum einen eigene Schwerpunkte belegen können, zum anderen aber auch, dass Praxiskenntnisse in unterschiedlichen Anwendungsbereichen erworben werden. Daher werden pro Themenschwerpunkt und/oder pro Seminarleiter:in maximal zwei C-Seminare für das Zertifikat akzeptiert. Das bedeutet z. B. auch, dass maximal 2 hypnotherapeutische Tagungen anerkannt werden.
 

Supervision (50 Std. à 45 min)

mindestens 50 Stunden inkl. der Darstellung von zwei eigenen Fallberichten, in denen mit hypnotherapeutischen Methoden gearbeitet wird. Über die Qualität der Falldarstellungen entscheidet der Supervisor bzw. die Supervisorin. Supervision kann in Gruppen oder als Einzelsitzung bei einer/einem der Ausbilder:innen der M.E.G. stattfinden. Näheres erfahren Sei bei der jeweiligen Regionalstelle.
 

Seminarzeiten

Die 2-tägigen Seminare finden meist freitags Nachmittag bis Samstag Nachmittag statt. Bitte beachten Sie die genauen Seminarzeiten der jeweiligen Regionalstelle.
 

Seminarpreise

Mitglieder erhalten eine Reduzierung der Gebühren. Die für Mitglieder reduzierte Seminargebühr gilt ab dem Tag der Mitgliedschaft. Nachträglich können keine Ermäßigungen beansprucht werden.

Preise für Nicht-Mitglieder:
2-tägige Seminare:                                                     330 Euro
3-tägige Seminare:                                                     415 Euro 
3-tägige Einsteigerseminare (B1/KE/Kom1):              395 Euro
1-tägige Seminare:                                                     180 Euro

Preise für M.E.G.-Mitglieder:
2-tägige Seminare:                                                     290 Euro
3-tägige Seminare:                                                     375 Euro
1-tägige Seminare:                                                     160 Euro


Die M.E.G. hat sich im Januar 2023 entschieden, gegen den vorherrschenden Trend die Preise für Seminare nicht zu erhöhen.

 

Verbindliche Seminarpreise ab 01.01.2025

½-tägige Seminare (4 UE)                                         120 Euro (Nicht-Mitglieder) / 100 Euro (Mitglieder)

1-tägige Seminare (8 UE)                                          210 Euro (Nicht-Mitglieder) / 190 Euro (Mitglieder)

2-tägige Seminare (16 UE)                                         360 Euro (Nicht-Mitglieder) / 320 Euro (Mitglieder)

3-tägige Einführungsseminare (24 UE)                      440 Euro (Nicht-Mitglieder) / 395 Euro (Mitglieder)

3-tägige C-Seminare (24 UE)                                      460 Euro (Nicht-Mitglieder) / 420 Euro (Mitglieder)

Die Seminarpreise (für 2- und 3-tägige Seminare) wurden durch die RSLK vom 25.9.23 sowie durch den Vorstand am 09.10.23 bestätigt. Der Vorstand hat außerdem analog zu dieser Vorgabe die Preise für 1- und ½-tägige Seminare festgelegt.

 

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt direkt bei der jeweiligen Regionalstelle. Bitte berücksichtigen Sie die unterschiedlichen Anmeldemodalitäten der einzelnen Regionalstellen.

 

Zertifikat „KliHyp M.E.G.“:

Nach Abschluss des Curriculums kann die Zertifizierung beantragt werden. Bitte senden Sie hierzu einen formlosen Antrag mit allen Nachweisen in Kopie an die M.E.G.-Geschäftsstelle, Waisenhausstr. 55, 80637 München. Die Zertifizierungsgebühr beträgt 150 € (Kto. 88 44 200, BLZ 370 205 00 // IBAN: DE11 370 205 00 000 8844200, BIC: BFSWDE33XXX).
Nach erfolgter Zertifizierung sind die TeilnehmerInnen berechtigt, die Zusatzbezeichnung „Klinische Hypnose (M.E.G.)“ zu führen. 

Siehe auch Check-Liste zur Zertifizierung in Klinischer Hypnose.

 

EBM Ziffer 35120

Nach Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Psychotherapierichtlinien stellt die anbietende Regionalstelle (ggf. in Kooperation mit der Geschäftsstelle der M.E.G.) auf Wunsch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen KV aus, mit der die Abrechnungsgenehmigung der EBM Ziffer 35120 beantragt werden kann.

Bei Zertifizierung stellt die M.E.G.-Geschäftsstelle auf Wunsch ebenso eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen KV aus, mit der die Abrechnungsgenehmigung der EBM Ziffer 35120 beantragt werden kann.

 
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